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Hoffnung auf Frieden mitten im “Kalten Krieg”
Interview mit Wladimir Putin Präsident von Russland – „Mit Deutschland verbindet mich Familie und Freundschaft“
Moskau / Berlin. 21. September 2016. Nach Einschätzung des Präsidenten von Russland, Wladimir Putin (64) ist die Welt bereits in eine neue Zeit des „Kalten Krieges“ abgerutscht. Die Lage sei heute noch ernster als in früheren Jahren, informierte der Präsident in einem Interview mit dem internationalen Medien-Projekt Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters (www.libertyandpeacenow.org).
Für eine globale Lösung für Frieden müssen die USA und Russland zusammenarbeiten, informierte der Präsident von Russland, Wladimir Putin (64). Foto: and
Mit Deutschland fühlt sich Präsident Wladimir Putin eng verbunden, doch Deutschland sei im Falle eines Angriffs, wie auch Zentral-Europa wegen der U.S. Militär-Basen stark gefährdet. Mit einem gesunden Menschenverstand könne sich kein Mensch das Szenario für einen dritten Weltkrieg vorstellen, ergänzte Putin. Das Engagement für Frieden in der Welt erscheint in diesen Tagen wichtiger denn je.
Für eine umfassende Lösung für dauerhaften Frieden in Syrien müsse sich auf vier Säulen stützen: Politisch, militärisch, religiös und ideologisch. Für die globale Lösung müssen die USA und Russland zusammenarbeiten, informierte der Präsident von Russland.
Als ich im Jahr 2008 das internationale Medien-Projekt für Frieden und Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters gründete, gab es damals bereits in der Welt 34 Kriege und Kriegs-ähnliche Konflikte. Für Frieden bewegte Menschen können nicht immer in Zahlen die Erfolge vorweisen, wie Spitzen-Politiker und Waffen-Lobbyisten, die erst vor kurzem einen neuen Panzer-Deal erfolgreich abgeschlossen haben.
Dennoch, so glaube ich, sollten wir nicht vergessen, dass Versöhnung, Dialog, Verständigung wichtig sind für das Engagement für Frieden in der Welt und umso dankbarer bin ich dem Präsidenten von Russland, Wladimir Putin, dass er die Zeit finden konnte, zehn Fragen zum Thema Krieg und Frieden in der Welt zu beantworten.
Alle Menschen, die auf Frieden in dieser Welt hoffen und auf der Suche nach Frieden sind, sollten vielleicht nicht vergessen, dass Frieden zu leben und Liebe zu schenken, auch im Gespräch miteinander zu bleiben, die Wege sein können um Frieden in dieser Welt zu erleben und möglich zu machen.
Interview mit Wladimir Putin, Präsident von Russland
Frage: „Einschätzungen von Beobachtern zufolge, sind die USA, NATO, Europa und Russland in den Grenzbereich eines „kalten Krieges“ gerückt. Teilen Sie diese Einschätzung und sind wir tatsächlich bereits in der Phase eines „kalten Krieges“?“
Wladimir Putin: „Grenzbereich “kalter Krieg”: Wir befinden uns nicht in einem “Grenzbereich” des kalten Krieges, sondern sind bereits abgerutscht in eine neue Zeit des kalten Krieges, aber die Lage ist heute leider noch ernster.“
Frage: „Internationale Atom-Wissenschaftler und Experten haben die Weltuntergangsuhr, „Doomsday-Uhr“, auf 3 Minuten vor 12 Uhr justiert. Ist die Bedrohungslage für einen 3. Welt-Krieg mit 3 Minuten vor 12 Uhr richtig justiert und wie groß ist die Gefahr für den Ausbruch eines 3. Weltkrieges (zur Zeit)?
Wladimir Putin: „Eine Schätzung der Uhrzeit in Bezug auf den 3. Weltkrieg kann keiner abgeben, eine Schätzung wäre schlicht unseriös. Ihre Einschätzung wäre genauso gut wie meine.“
Frage: „Albert Einstein und internationale Wissenschaftler und Experten warnten davor, dass es bei einem 3. Weltkrieg keine Sieger geben wird, nur Verlierer. Wird es nach einem 3. Weltkrieg tatsächlich nur Verlierer geben?“
Wladimir Putin: “In einem 3. Weltkrieg wird es gewisslich nur Verlierer geben, kein Mensch mit gesundem Menschenverstand kann sich ein derartiges Szenario vorstellen.“
Frage: „Welche Krisen-Regionen und Konfliktzonen in der Welt sind Ihrer Erfahrung und Einschätzung nach besonders gefährdet in Bezug zur Entstehung eines für die gesamte Menschheit fatalen 3. Welt-Krieges?“
Wladimir Putin: „Mir ist Ihre Frage nicht ganz klar. Möchten Sie wissen, aus welchen Krisenzonen/ Gebieten ein fataler Krieg für die Menschheit ENTSTEHT, oder welche dieser Länder am gefährdetsten sind? Abgesehen von derzeitigen Krisenherden und -Regionen wie Syrien sehe ich die Türkei als stark gefährdend und gefährdet. Die USA sind kein Krisengebiet, aber ebenfalls stark gefährdend.“
Frage: „Sollte es je zu einem 3. Welt-Krieg kommen, welche Länder und Regionen würden Ihrer Einschätzung nach mit den schlimmsten und größten Zerstörungen rechnen müssen?“
Wladimir Putin: „Zentraleuropa, insbesondere Deutschland, sind aufgrund US-amerikanischer Militärbasen stark gefährdet. Allerdings lässt sich Ihre Frage nicht pauschal beantworten, denn dazu müsste man wissen, wer wann wo angreift. Mit einer entsprechende Antwort des betreffenden Landes ist zu rechnen. Sie verstehen die Komplexität dieser Frage.“
Frage: „USA, NATO und auch die deutsche Bundeswehr führen NATO-Manöver an der Grenze von Russland durch. Fühlt sich Russland durch die Manöver der NATO an der Grenze von Russland bedroht und mit welchen Konsequenzen muss die NATO rechnen?“
Wladimir Putin: „Russland fühlt sich durch die Stationierung der NATO in unseren Nachbarländern provoziert. Als strategische Reaktion auf die NATO-Manöver stationierten wir eigene Divisionen an der Westgrenze. Die Lage der Westgrenze bleibt aufgrund der Aktivitäten der USA derzeit instabil. Russland wird so passiv wie möglich reagieren, es geht darum, mögliche Gefährdungen zu neutralisieren.
So gibt es Raketenabwehrschirme in Grenznähe.“
Frage: „Einige Ihrer Verwandten wurden im Zweiten Weltkrieg leider getötet, Ihr Vater wurde verwundet. Sie waren viele Jahre in Deutschland als Offizier für den KGB tätig. Was empfinden Sie für Deutschland und kann es einen Friedensvertrag mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg geben?“
Wladimir Putin: „Wie Sie wissen, habe ich persönliche Beziehung zu Deutschland und fühle mich dem Land und Volk noch immer sehr verbunden. Wir haben noch zahlreiche Familie und Freunde dort. Ich schätze die deutsche Kultur, Kunst, Dichter, Denker und Wissenschaftler sehr. Das deutsche und russische Volk sind sich in Kultur und Geschichte tief verbunden und blicken auf eine langjährige gemeinsame Geschichte und Freundschaft zurück.“
Frage: „Es gibt Millionen von Menschen in Frankreich, in Deutschland, in Groß Britannien, die einen Krieg gegen Russland kategorisch ablehnen und sich ernstlich Frieden wünschen. Wie kann eine internationale Ko-operationen für Versöhnung, Frieden, Verständigung mit Deutschland, Frankreich, Groß-Britannien und weiteren Nationen auf dem Kontinent Europa Ihrer Vorstellung nach gestaltet werden und zum Erfolg für Frieden und Verständigung führen?“
Wladimir Putin: „Für eine inner-europäische Einigung für Frieden sehe ich keine Hindernisse, wir haben lange Zeiten in Frieden leben können. Durch Einmischung der USA entstehen (beabsichtigt) Probleme. Die Länder Europas werden bewusst geschwächt und auch gegeneinander aufgestachelt. Eine Auflösung der NATO würde in der Beziehung zu Russland enorm helfen, aber diese Lösung ist derzeit unrealistisch. Vielleicht sehen und spüren Sie selbst, wie in der Gesellschaft eine Spaltung entsteht, das ist beabsichtigt und dient keiner Bewegung des Friedens.“
Frage: „Krieg in Syrien. Wie kann Ihrer Vorstellung Frieden für Syrien erreicht werden?
Wladimir Putin: „Der Syrien-Konflikt ist global, regional und lokal. Eine umfassende Lösung für dauerhaften Frieden muss sich auf 4 Säulen stützen: politisch, militärisch, religiös und ideologisch. Für die globale Lösung müssen die USA und Russland zusammenarbeiten, schwieriger ist der regionale Konflikt: Saudi-Arabien ist zu keinem Kompromiss mit dem Iran bereit, der wiederum am Assad-Regime festhält, da es den Zugang zum Libanon garantiert.
Der lokale Konflikt zwischen Regime und Rebellen kann erst dann beendet werden, wenn die Region und die Weltmächte Druck auf Syrien ausüben. Das Ziel muss die Bildung einer inklusiven Regierung sein, in der alle ihre Interessen vertreten sehen- ein dauerhafter Friede ist anders nicht möglich.“
Frage: „Terrorismus-Gefahr auf nationaler Ebene und weltweit und internationale Ko-operation in anderen Bereichen. Den ernsten Gefahren durch Terrorismus kann nach Experten-Einschätzung nach nur im Rahmen internationaler Bündnisse mit Beteiligung von Russland und weiterer „Global Player“ wie die U.S.A., Groß Britannien, Frankreich erfolgreich gelingen. Wie sollte eine internationale Ko-operation und Dialog aus Ihrer Perspektive als Präsident von Russland gestaltet werden?“
Wladimir Putin: „Terrorismus muss an drei Stellen bekämpft werden: 1). Im nahen Osten selbst; 2) auf der Finanzierungsebene 3) In den Städten Europas.
Zu 1): Die Schwierigkeit dabei ist es, einen Luftkrieg gegen am Boden sehr verstreute Gegner zu führen. Elite-Bodentruppen könnten in gewissen Maß weiterhelfen, wie von den USA eingesetzt. Russland auch hat sehr gute Erfolge vorzuweisen, etwa Blockaden von wichtigen Zulieferungsrouten und der Schutz der Zivilbevölkerung.
Zu 2). Der sog. IS verfügt über erhebliche finanzielle Mittel, schätzungsweise ca. 430 Millionen Dollar oder mehr. Länder wie die Türkei beispielsweise dürften keinen weiteren Handel mit dem IS betreiben (als Nebenbemerkung wird die Türkei jetzt durch ihre Handlungen in den Syrien Krieg hineingezogen, der Syrien- Konflikt geht auf die Türkei über); internationale Geldtransfers mit dem IS müssen verhindert werden, der zum Teil auch über syrische Banken verläuft.
Zu 3). In den europäischen Städten: ein bisher sehr unterschätztes Problem sind die Gefährder, die bereits in den Ländern sitzen. Im Falle Deutschlands werden über 350 Personen von der Regierung dauerhaft überwacht, zum Teil erfahrene Kämpfer mit Nah-Ost-Erfahrung.
Zusammengefasst muss international aus meiner Sicht analog gearbeitet werden: Bekämpfung des IS durch Luftangriffe / Eliteeinheiten am Boden; Austrocknung ihrer Finanzierungsquellen und konsequentere Verfolgung in Ländern Europas.
Vielen Dank für das Interview an den Präsidenten von Russland, Wladimir Putin. Die Arbeit und das Engagement für den Frieden in der Welt ist heute und auch in der Zukunft wichtiger denn je für alle Tiere und Menschen in der Welt. Frieden zu leben und Liebe zu schenken können die Wege sein um Frieden in der Welt zu erleben. Andreas Klamm
Artikel als PDF: Hoffnung für Frieden mitten im “Kalten Krieg”, von Andreas Klamm,
https://humanrightsreporters.files.wordpress.com/2016/09/frieden_wladimir_putin1.pdf
https://britishnewsflashmagazine.files.wordpress.com/2016/09/frieden_wladimir_putin.pdf
Impressum, Verlag und Redaktion: Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, internationales Medien-Projekt für Frieden und Menschenrechte, Andreas Klamm Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, Moderator, Schillerstr. 31, D 67141 Neuhofen, Rheinland-Pfalz, Deutschland, Tel. 0621 5867 8054, Tel. 030 57 700 592, Fax 06236 48 90 449, E-Mail: andreas@ibstelevision.org, Internet: www.libertyandpeacenow.org, www.humanrightsreporters.wordpress.com, www.libertypeacenow.org
Petition für Änderung und Neufassung des Artikels 16 a Recht auf Asyl veröffentlicht
Petition für Änderung und Neufassung des Artikels 16 a Recht auf Asyl veröffentlicht
Berlin / Ludwigshafen am Rhein. 8. November 2015. (oterapro). Aufgrund der aktuellen Probleme bei der Aufnahme und Versorgung von Menschen in Not und auf der Flucht vor Krieg, Terror, Gewalt, aus politischen Gründen und möglicherweise weiteren Fluchtgründen wurde am Samstag, 31. Oktober 2015 eine öffentliche Petition für die Änderung und Neufassung des Artikel 16 a, Recht auf Asyl des Grundgesetzes (Deutschland) veröffentlicht.
Die Petition kann öffentlich eingesehen und mitgezeichnet werden bei folgender web-Adresse im Internet: https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-berlin-deutschland-%C3%A4nderung-des-artikel-16-a-recht-auf-asyl-grundgesetz-deutschland
Die öffentliche Petition ist an den Deutschen Bundestag in Berlin adressiert.
Der Text der Petition lautet, wie folgt:
Der Deutsche Bundestag (Berlin, Deutschland) möge bitte die rechtliche Grundlagen schaffen und den Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz, neu fassen in nachfolgendem, neuem Entwurf und Text-Vorschlag für eine neue Fassung des Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz, in Deutschland.
Vorschlag für den Text und Entwurf für die Neufassung von Artikel 16 a, wie folgt:
Ergänzung des Grundgesetzes
Die neue Fassung des Artikels 16 a soll lauten (neuer Text und Ergänzung, Abschnitt 1 bis 4 / Abschnitt 5 bis 8 Übernahme des bestehenden Textes im Grundgesetz)
Artikel 16 a, Recht auf Asyl
(1) Menschen, die aus Gründen politischer Verfolgung, unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung und Behandlung sowie aufgrund von Krieg, Terrorismus, Gewalt, Seuchen, schweren Natur- und Umwelt-Katastrophen und sonstigen Katastrophen-Ereignissen flüchten, genießen in Deutschland das Recht auf permanentes Asyl oder zur Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit das Recht auf ein zeitlich befristetes Asyl in Deutschland. Bei einem zu erwartenden Wegfall der Gründe für eine Flucht aus einem anderen Land, ist es den zuständigen Behörden des Bundes möglich einen zeitlichen befristeten Aufenthalt oder ein zeitliches befristetes Asyl in Deutschland zu gewähren. Beim Wegfall der Gründe, die zur berechtigten Flucht eines Menschen aus einem anderen Land führten, kann eine Rückreise in das Land der Herkunft von den zuständigen Behörden gefordert, durchgeführt und veranlasst werden, sofern keine Genehmigung für ein permanentes Asyl in Deutschland erfolgt ist. Bei einer drohenden Gefahr des Zusammenbruchs der öffentlichen und inneren Ordnung und Sicherheit in Deutschland in der Folge einer zu hohen Anzahl von Menschen die Asyl in Deutschland suchen, können die Abgeordneten des Deutschen Bundestags eine Gesamtanzahl und Obergrenze der sicher aufzunehmenden Asyl suchenden Menschen in Deutschland festlegen und öffentlich proklamieren. Beim Erreichen der von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags festgelegten und beschlossenen Obergrenze und der Gesamtanzahl der Asyl suchenden Menschen in Deutschland kann ein beauftragter Sprecher des Deutschen Bundestags oder ein beauftragter Bundesminister der Bundesregierung den öffentlichen Aufnahme-Stopp für Asyl-suchende Menschen in Deutschland deklarieren um eine Gefährdung und Eigen-Gefährdung durch Überlastung für die Menschen in Deutschland abzuwenden.
(2) Menschen, die aus Gründen schwerer humanitärer, sozialer und medizinischen Notfällen zur Rettung von Gesundheit und Leben flüchten können einen Antrag auf Asyl oder einen zeitlich befristeten Aufenthalt in Deutschland für eine Nothilfe- und Hilfe-Leistung stellen. Ein Antrag nach Artikel 16 a, Abschnitt 2 wird von den zuständigen Bundesbehörden im Einzelfall für eine mögliche Genehmigung geprüft.
(3) Menschen, die aus rein wirtschaftlichen Gründen wünschen nach Deutschland einzureisen und einen zeitlich befristeten oder permanenten Aufenthalt in Deutschland begehren, können einen Antrag auf einen zeitlich befristeten oder permanenten Aufenthalt in Deutschland stellen. Ein Antrag nach Artikel 16 a, Abschnitt 3 wird von den zuständigen Bundesbehörden im Einzelfall für eine mögliche Genehmigung geprüft.
(4) Menschen, die zur Aufnahme eines Studiums an Hochschulen und Fachhochschulen einen Aufenthalt in Deutschland begehren, können einen Antrag auf einen zeitlich befristeten Aufenthalt rein zum Zwecke der Aufnahme eines Studiums und eines Studiums an einer Hochschule oder Fachhochschule in Deutschland stellen. Ein Antrag nach Artikel 16 a, Abschnitt 4 wird von den zuständigen Bundesbehörden im Einzelfall für eine mögliche Genehmigung geprüft.
(5) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(6) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(7) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 6 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(8) Die Absätze 1 bis 7 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Fußnote
Art. 16a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 28.6.1993 I 1002 mWv 30.6.1993; mit Art. 79 Abs. 3 GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 (2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93)
Begründung:
Deutschland verpflichtet sich bereits in der Präambel des Grundgesetzes dem Frieden in der Welt zu dienen und aufgrund weiterer nationaler und internationaler Abkommen und Konventionen für Menschen, die Asyl und Schutz in Deutschland suchen, auch humanitäre Hilfe zu leisten, unter anderem auch auf der Grundlage des „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, welches umgangssprachlich auch als Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vom 28. Juli 1951 bezeichnet wird.
In der zur Zeit gültigen Fassung und des Textes des Artikels 16 a des Grundgesetzes wird ein Schwerpunkt auf Asyl suchende Menschen gelegt, die aus politischen Gründen oder aus Gründen unmenschlicher und erniedrigender Bestrafung und Behandlung aus ihrem Land flüchten.
Die aktuelle und gegenwärtige Flüchtlingskrise beweist jedoch, dass es neben der rein politischen Verfolgung als Grund für die Flucht bzw. auch erniedrigende und unmenschliche Bestrafung und Behandlung weitere wichtige Gründe gibt, in denen Menschen keine andere Wahl bleibt, als aus ihrem Land zu flüchten um Leben und Gesundheit zu schützen. Die weiteren Gründe, die Menschen zwingen können aus ihrem Land zu flüchten werden in dem Entwurf und Text für die Neufassung des Artikels 16 a des Grundgesetzes beschrieben. Die aktuelle Flüchtlingskrise zeigt jedoch auch in der öffentlichen Diskussion, dass Deutschland sehr wohl prüfen sollte, wie weit eine Hilfe-Leistung und Nothilfe-Leistung für Asyl-suchende Menschen in Deutschland möglich ist, ohne dabei die innere Ordnung und Sicherheit oder gar die Gesamtheit aller Menschen in Deutschland zu gefährden. Bei dem Wunsch und Bestreben der Menschen in Deutschland möglichst vielen Menschen, die Schutz, Schelter und Asyl in Deutschland suchen zu helfen, gilt es auch zu bedenken, dass eine Eigen-Gefährdung und Gefährdung von Menschen Deutschland zu vermeiden ist. Sofern im Bedarfs-Fall bei extrem vielen Anträgen auf Asyl eine Obergrenze und Gesamtanzahl von Menschen festgelegt werden sollte, die in Deutschland sicher und gut in Asyl versorgt werden können, bleibt meiner Überzeugung nach bei Anzeichen für eine Gefährdung von Deutschland nur die Option, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Gesamtanzahl und Obergrenze der sicher zu versorgenden Asyl-suchenden Menschen beschließen, festlegen und bei Bedarf wenn ein Aufnahme-Stopp verhängt werden müsste, auch öffentlich einen Aufnahme-Stopp und die Gesamtanzahl der sicher in Deutschland zu versorgenden Asyl-suchenden Menschen, proklamieren. Der Entwurf und Textvorschlag für eine Neufassung des Artikel 16 a Recht auf Asyl, Grundgesetz berücksichtigt auch, die Umstände, dass es auch Menschen gibt, die Asyl aus rein wirtschaftlichen Gründen in Deutschland begehren. Wissenschaft, Bildung, Studium Hochschulen und Fachhochschulen, der internationale Austausch und die globale Vernetzung in Deutschland und in der Welt sind sehr wichtig. In Abschnitt 4 des Entwurfes und des Textvorschlags für eine Neufassung von Artikel 16 a des Grundgesetzes wird die besondere Situation von Menschen und Studenten berücksichtigt, die meist nur einen zeitlich befristeten Aufenthalt in Deutschland aufgrund eines Studiums in Deutschland begehren. In einer globalen vernetzten Welt sollte der Zugang von Menschen aus aller Welt auch an Fachhochschulen und Hochschulen in Deutschland bereits im Grundgesetz verankert sein und vereinfacht werden.
(Autor des Teils der Petition eines neuen Entwurfes für einen neuen Text und Neufassung, Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz: Andreas Klamm Sabaot, Journalist, 31. Oktober 2015, Ludwigshafen am Rhein, Deutschland, Abschnitt 1 bis 4 neuer Text, Fassung und Entwurf / Abschnitt 5 bis 8 Übernahme des bestehenden Textes des Artikel 16a Recht auf Asyl aus dem Grundgesetz)
Hintergrund und Information: Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz, Deutschland in der derzeit gültigen Fassung im Grundgesetz / Grundreche / Deutschland. Link: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
Pressetext zur Petition, Änderung und Neufassung, Artikel 16 a, Grundgesetz, Deutschland vom 31. Oktober 2015,
Pressetext_1_Neufassung_Artikel16a_311020151
Direkter Link, PDF, Pressetext vom 31. Oktober 2015, https://humanrightsreporters.files.wordpress.com/2015/10/pressetext_1_neufassung_artikel16a_3110201512.pdf
Direkter Link zur öffentlichen Petition, Änderung und Neufassung, Artikel 16 a, Grundgesetz, Deutschland vom 31. Oktober 2015, https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-berlin-deutschland-%C3%A4nderung-des-artikel-16-a-recht-auf-asyl-grundgesetz-deutschland
Petition für die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen in Deutschland gestartet
Petition für die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen in Deutschland gestartet
Berlin / Ludwigshafen am Rhein. (and). 13. Oktober 2015. Am Dienstagmorgen, 13. Oktober 2015 wurden zwei neue gleichlautende Petitionen für die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen bei allen öffentlichen Verwaltungen, Behörden und Sozialbehörden veröffentlicht.
Die Ziele der Petitionen sind unter anderem die Teilhabe / Inklusion, Förderung, Hilfeleistung und Unterstützung für in der Mobilität eingeschränkte Menschen in Deutschland besser möglich zu machen und andererseits Arbeitgeber auch in ihren gesetzlichen Fürsorge-Pflichten zu unterstützen und deren Mitarbeiter, die in Bereichen mit hohem Publikumsverkehr hohen und ernsten Gefährdungen von hochansteckenden Erkrankungen gefährdet sind zu unterstützen.
Die vollständigen Texte der öffentlichen Petitionen können unter anderem bei https://www.change.org/p/einf%C3%BChrung-von-video-tele-beratungen-und-video-tele-terminen-in-deutschland und https://secure.avaaz.org/de/petition/Deutscher_Bundestag_und_Bundesministerium_fuer_Arbeit_und_Soziales_Einfuehrung_von_VideoTeleTerminen_und_VideoTeleBeratu/?ndZElab gelesen werden. Auf den Online-Petitions-Plattformen und weiteren Anbietern können die Petitionen auch online via Internet mitgezeichnet werden.
Die Arbeitsgemeinschaft (AG) soziale Sicherheit wurde von Andreas Klamm – Sabaot gegründet und wirkt und arbeitet im Ehrenamt. Die Face-Seite der AG Socziale Sicherheit ist bei folgender Web-Adresse zu erreichen: https://www.facebook.com/AG-soziale-Sicherheit-1517805571851053/timeline/. Zur inter-activen Zusammenarbeit bietet die AG soziale Sicherheit auch eine Gruppe bei Facebook zur digitalen Vernetzung, Zusammenarbeit, Bildung und Informations-Arbeit bei https://www.facebook.com/groups/agsozialesicherheit.
Der vollständige Wortlaut der Petition lautet:
Petition vom 13. Oktober 2015
Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen
Sehr geehrte Damen und Herren !
Einführung von Video-Tele-Termine und Video-Tele-Beratung in Deutschland / Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Gesetzgeber, Deutsche Bundestag möge beschließen, dass zum schnellstmöglichen Zeitpunkt:
- Alle öffentlichen Behörden, Verwaltungen, Ämter, Stadtverwaltungen, Gemeindeverwaltungen, Kommunalverwaltungen
- Alle Polizei-Dienststellen
- Alle Agenturen für Arbeit
- Alle Jobcenter
- Alle Sozialhilfe Behörden und Einrichtungen für soziale Hilfen
- Alle Renten-Versicherungsträger
- Alle Gesundheitskassen und alle Krankenkassen
- Alle Reha-Einrichtungen und Reha-Träger
- Alle Landesverwaltungen
- Alle Bundesverwaltungen
- Alle weiteren öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde, Städte, Länder und des Bundes
Einführung von
Video-Teleberatung / Video-Teletermine
in Deutschland
Mit Hilfe der schon seit mehreren Jahren zur Verfügung stehenden technischen Hilfemittel, wie Notebook, Computer, Webcam, Smartphone mit Webcam, ähnlichen und vergleichbaren technischen Assistenz – und Hilfemitteln, Video-Tele-Termine und Video-Tele-Beratungen via inter-activer und Live-basierender Webcam / Videokonferenzen-Dienste (Skype, Facebook HD Video Messenger und weitere Anbieter von Videokonferenz-Live-Chat-Systemen) für kranke, chronisch kranke Menschen und Menschen die aus einer Vielzahl von Gründen in ihrer Mobilität eingeschränkt sein können, grundsätzlich unter rechtsgültigen Bestimmungen zur Verfügung zu stellen und anzubieten.
Grundsätzlich gilt dabei die Regel, dass mit der Teilnahme an einem Video-Tele-Termin und / oder Video-Tele-Beratung im Beispiel auch bei Terminen mit Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Reha-Einrichtungen, sonstigen öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen, die gesetzlichen Pflichten zur Mitwirkung von Patienten und Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen nach dem Zwölf Sozialgesetzbüchern und auf der Grundlage weiterer gesetzlicher Bestimmungen erfüllt werden bzw. als erfüllt auch im Rahmen von Anträgen und gesetzlichen Mitwirkungspflichten anerkannt werden.
Hintergrund
Die Idee für die schnellstmögliche Einführung für Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen bei allen öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen in Deutschland ist aus der Idee der schon seit mehreren Jahren in Deutschland und in England sowie in weiteren Ländern angebotenen Telemedizin-Projekten als Beispiel dienend entstanden. Videokonferenzen, in denen wichtige Entscheidungen auch beschlossen werden, werden von der Politik selbst in Berlin nahezu täglich angewendet. Andere positive Einsatz-Bereiche sind unter anderem aus den Arbeitsbereichen von Polizei, Militär, Wissenschaft und Forschung bekannt.
Begründungen für die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen
Förderung, Assistenz, Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Mobilitäts-Einschränkungen unterschiedlichster Art
Auf der Grundlage der entsprechenden zutreffenden Bereiche der Zwölf Sozialgesetzbücher, des Grundgesetzes, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des Teilhabegesetzes, der UN Konvention zum Schutz der Menschen mit Behinderungen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und weiterer gesetzlicher Grundlagen haben Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen einen Anspruch auf Inklusion / Teilhabe, Unterstützung, Assistenz und Förderung. Der Hilfe – bedürftige Menschen haben grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene Hilfeleistung, dazu zählt auch die Beratung.
- a) Rollstuhlfahrer mit Erkrankungen unterschiedlichster Art, Querschnittslähmung, schwere orthopädische Erkrankungen, ZNS-Erkrankungen, MS und viele andere / Rollstuhl-mobile
- b) Alte und junge, gehbehinderte Menschen
- c) Akut erkrankte Menschen
- d) Menschen nach Unfall
- e) Menschen die an ansteckenden Infektionen
- f) Menschen die an schweren Angststörungen im Beispiel an Agoraphobie
- g) Sonstige in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen
erkrankt sind, können nicht oder nicht immer persönlich bei Einrichtungen der Sozialhilfe, Agenturen für Arbeit, Jobcentern, Polizei-Dienststellen, Gemeinde – Stadt- Kommunal- Landes- und Bundesverwaltungen, Sozialhilfe-Behörden, Rentenversicherungs-Träger, Krankenkasse sonstige öffentliche Einrichtungen vorstellig werden und Termine oder Beratungen wahrnehmen.
Daher ist diesen Menschen als Ersatz für persönliche Beratungen und Terminen schnellstmöglich das Angebot und den Dienst von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen bei allen öffentlichen Verwaltungen, Behörden, Einrichtungen in Deutschland zur Verfügung zu stellen, die grundsätzlich auf zur Erfüllung gesetzlicher Mitwirkungspflichten mit persönlichen Beratungen und Terminen gleichgestellt werden und als Mitwirkung gesetzlich / rechtlich vollwertig anerkannt werden.
Fürsorge-Pflicht der Arbeitgeber
Die Ausbreitung hochansteckender Erkrankungen, wie Lungentuberkulose, MRSA und eine Vielzahl weiterer ansteckender Erkrankungen ist in Deutschland ansteigend (möglicherweise auch bedingt durch die Zuwanderung von rund 1,5 Millionen Flüchtlingen ) und schränkt kranke und behinderte Menschen erheblich ein und bedeutet zudem eine extreme Gefährdung von Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen bei den Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Polizei-Dienststellen, Gemeinde- Kommunal- Landes- und Bundesverwaltungen, Behörden, Einrichtungen und allen weiteren öffentlichen und sozialen Einrichtungen.
Aus diesem zusätzlichen Grund ist die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungsterminen bei allen öffentlichen Behörden, Verwaltungen, Sozialbehörden, Arbeitsverwaltungen, Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherungsträger, Einrichtung der Kommunen, Länder und des Bundes mit der Hilfe von Videokonferenz-Systemen und Anbieter, im Beispiel, Skype, Facebook Video HD Messenger und weitere Anbieter anbieten, zu realisieren und zu verwirklichen, da jeder Arbeitgeber in Deutschland die gesetzlichen Bestimmungen der Fürsorge-Pflichten als Arbeitgeber erfüllen muss und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit hohem, öffentlichem Publikums-Verkehr nicht wissentlich, nicht vorsätzlich und auch nicht grob fahrlässig größten gesundheitlichen Gefährdungen etwa einer Ansteckung mit Lungentuberkulose, MRSA oder einer Vielzahl weiterer Erkrankungen, die mittels Tröpfchen- und Schmier-Infektionen schnell übertragbar sind, aussetzen darf.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Gesetzgeber, der Deutsche Bundestag und die Landtage der 16 Länder des Bundes mögen daher das Begehren und den Antrag für die rechtsgültig, anerkannte Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungsterminen mit denen auch die Mitwirkungspflichten von Hilfe – bedürftigen Antragsstellern und Menschen mit Behinderungen erfüllt werden, auf der Grundlage der zuvor genannten notwendigen und erforderlichen Assistenz, Hilfe, Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, der Hilfe – bedürftigen Menschen und auf der Grundlage der gesetzlichen Fürsorge-Pflichten von allen Arbeitgebern in Deutschland stattgeben, annehmen und schnellst möglich in der Praxis in Deutschland umsetzen und anbieten.
Arbeitsschutz und Sicherheit
Leider kam es in den vergangenen Jahren mehrfach in Deutschland zu tödlichen Übergriffen und Attacken in Agenturen für Agentur und Jobcenter und sonstigen öffentlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Behörden. Diese sind mittels der Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen in Deutschland vermeidbar.
Öko-Bilanz
Mit der Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen kann Deutschland im Allgemeinen die Öko-Bilanz effizient und nachhaltig verbessern, da sich eine Vielzahl von Menschen, nicht für einen recht kurzen Beratungstermin oder Termin, von rund 30 Minuten, ect. Verkehrsmitteln unterschiedlichster Art durch Ballungszentren bewegen muss, was diese Ballungszentren mit Blick auf Natur, Umwelt, Öko-Bilanz unnötig belasten würde. Video-Tele-Termine und Video-Tele-Beratungen sind wesentlich umweltfreundlicher und helfen damit auch die Öko-Bilanz von Deutschland zu verbessern.
Autor der Petition und Petent: Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Schillerstr. 31, D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Waldsee, Rheinland-Pfalz, Deutschland, Tel. 0621 5867 8054, Fax 06236 4890 449, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com, Arbeitsgemeinschaft (AG) soziale Sicherheit, Internet / Facebook: https://www.facebook.com/AG-soziale-Sicherheit-1517805571851053/timeline/ und https://agsozialesicherheit.wordpress.com .
Eilmeldung: Bundesagentur für Arbeit warnt vor gefälschten E-Mails
Eilmeldung: Bundesagentur für Arbeit warnt vor gefälschten E-Mails
Nürnberg. (pm) 19. Februar 2015. Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg warnt vor gefälschten E-Mails, die wegen eines angeblichen Serverausfalls persönliche Daten abfragen.
Derzeit erhalten Internet-Nutzer angebliche E-Mails von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Empfänger werden gebeten, persönliche Daten an eine gefälschte BA-Mailadresse zu senden. Die Absender sind nicht zu identifizieren. Bei diesen E-Mails handelt es sich mit aller Wahrscheinlichkeit um Spams, vermutlich mit dem Ziel, an reale Nutzerdaten zu gelangen. Möglicherweise enthalten die E-Mails auch Viren oder Trojaner.
Die BA weist ausdrücklich darauf hin, dass sie in keinerlei Zusammenhang mit derartigen E-Mails steht. Die BA rät daher, verdächtige unaufgefordert erhaltene E-Mails ungelesen zu löschen. Das gilt auch für Mails, die eine Arbeit versprechen, und deren Absender-Adresse und Adresse für Bewerbungen nicht übereinstimmen.
Meldungen zum Flugzeug-Absturz im Osten der Ukraine
Meldungen zum Flugzeug-Absturz im Osten der Ukraine
Berlin/ Schachtjorsk / Ost-Ukraine. 18. Juli 2014. (and) Meldungen zum katastrophalen Flugzeug-Absturz im Osten der Ukraine gestern am 17. Juli 2014 können auch bei Internet-Kommunikations-Diensten, wie Twitter im Live-Update gelesen werden. Bei Absturz des Passagier-Flugzeuges von Malaysia Airlines wurden am Donnerstag 298 Menschen getötet. Medien-Berichten zufolge, gibt es Vermutungen dazu, dass das Flugzeug abgeschossen wurde. Wer für den Abschuss des Flugzeuges verantwortlich ist konnte noch nicht ermittelt werden.
Vertreter der USA, Russland, der Separatisten und weiterer Staaten, wie auch die Vereinten Nationen haben eine unabhängige und internationale Untersuchung zur Ermittlung der Hintergründe, die zum Absturz des Flugzeugs führten gefordert.
Ein spanischer Flugloste, der in der Ukraine am Tag des Absturzes des Flugzeugs im Dienst war, meldete über Tweitter, dass zwei Kampfjets in der Nähe des Flugzeugs im Einsatz waren. Das Twitter Account des spanischen Fluglotsen wurde aus bislang nicht näher bekannten Gründen gelöscht. Im Internet sind dennoch die Screenshot der Status-Medlungen des Fluglosten abrufbar.
Einige Links zu aktuellen Informationen sind hier zu finden:
a) https://twitter.com/hashtag/mh17 – Twitter
b) https://twitter.com/ofehr_en/status/490047043206123520/photo/1 – Diskussion über Einschusslöcher von Kampfflugzeugen beim Fundstücken des Passagier-Flugzeuges
c) Flugzeug nicht zum ersten Mal abgeschossen. Bereits fünf weitere Passagier-Flugzeuge wurden abgeschossen,
http://www.motherjones.com/politics/2014/07/malaysia-airlines-ukraine-crash-mh17-planes-military-shot-down
d) http://www.democracynow.org – Democracy NOW! with Amy Goodman
e) http://www.dutchnews.nl – Dutch media
f) http://rt.com – Russia Today
g) http://lifenews.ru lifenews Russia
h) http://www.usatoday.com – USA TODAY
i) http://www.nytimes.com – NY Times
j) http://www.theguardian.com/uk – The Guardian
k) http://news.sky.com – SKY News
Handwerker in ehrenamtlicher Hilfe gesucht
Handwerker in ehrenamtlicher Hilfe gesucht
Schwer-behinderte Frau im Rollstuhl sucht handwerkliche Hilfe in Berlin-Neukölln
Berlin – Neukölln. 25. Juni 2014. (and). Die freie Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte, Regionalhilfe.de (www.regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.wordpress.com) sucht im Rahmen einer Hilfe-Vermittlungsanfrage für eine 55jährige Mehrfach-behinderte Frau im Rollstuhl, beidseits Unterschenkel-amputiert, eine handwerkliche Hilfe-Kraft für die Bereitstellung und Unterstützung kleinerer Hilfeleistungen im handwerklichen Bereich, im Beispiel, wie etwa das Anbringen von Lampen an Decken, den Einbau und Umbau einer Rollstuhl-gerechten Toilette im Bad und das Anbringen einer Gardinen-Stange.
Die Mutter von zwei Töchtern wurde nach einer schweren Infektion im vergangenen Jahr operiert, ist beidseits Unterschenkel-amputiert und vor kurzem in ihre neue Wohnung in Berlin-Neukölln eingezogen. Die schwerst kranke Frau, Grad der Behinderung 100, ist im Rollstuhl in ihrer Wohnung mobil und sucht möglichst bald eine handwerkliche Hilfe-Kraft im Ehrenamt, die in der Lage ist, kleiner handwerkliche Hilfen und Arbeiten zu leisten.
Für die Ausübung dieses Ehrenamts für eine schwerbehinderte Frau im Rollstuhl könne nach Informationen der betroffenen Frau, eine Aufwands-Entschädigung in Höhe von 10,– Euro pro Stunde bezahlt werden. Der Hilfe- und Einsatz-Ort ist Berlin-Neukölln.
Menschen, die über handwerkliche Fähigkeiten verfügen und helfen können, werden gebeten mit Tel. 030 57 700 592 (Regionalhilfe.de, Andreas Klamm) in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr Kontakt aufzunehmen oder via E-mail: kontakt@regionalhilfe.de. Weitere Informationen sind auch bei http://www.regionahilfe.de und http://www.regionalhilfe.wordpress.com zu finden.
Pflege am Boden: Ein Notarzt alleine kann nicht mehr helfen
Pflege am Boden: Ein Notarzt alleine kann nicht mehr helfen
Katastrophen-Alarm und Nachforderung von weiteren Notfall-Einsatzkräften in der Pflege – Flashmobs in ganz Deutschland
Stuttgart.14. Juni 2014. Junge und alte Menschen liegen am Boden mitten in Deutschland, erschöpft, entkräftet, entmutigt, zitternd, dem kompletten Burn-out nahe. Es sind nicht wenige Menschen. Bei den Betroffenen handelt es sich um Pflegefachkräfte und Pflegekräfte, die sich selbst nicht mehr helfen können. Betrachtet man die Situation vor Ort in den Institutionen für die Pflege alter und kranker Menschen (Senioren-Residenzen, Altenpflegeheime) und in den Krankenhäusern wird schnell klar, hier reicht die Hilfe eines erfahrenen, routinierten Notarztes, der alleine tätig wird, um zu retten was noch zu retten sein könnte, ganz sicher nicht mehr aus.
Mit bundesweiten Flashmobs macht die Aktion Pflege am Boden auf katastrophale Zustände im deutschen Gesundheits- und Pflegewesen aufmerksam. Der Alarmruf und Notfallstatus: Alarmstufe „Rot“ – Pflege, Pflegefachkräfte und Patienten – Menschen – in Gefahr wurde ausgerufen. Notstand !
Den aufmerksamen Beobachtern wird schnell bewusst: Katastrophen-Alarm in der Pflege in Deutschland, Großschadens-Ereignis, das gesamtgesellschaftliche, fachliche, Ressort-übergreifende, politische, kompetente und engagierte Hilfeleistung für die Pflege am Boden in Deutschland jetzt erforderlich macht.
Die Aktion Pflege am Boden ist eine aktuelle Ist-Beschreibung des Zustands in den Pflegeberufen in Deutschland. Die Aktion erlaubt es Erfahrungen, Erlebnisse, Alltags-Herausforderungen, Probleme und den Notstand im deutschen Gesundheits- und Pflegewesen visualisiert, erlebbar, begreifbar nahe, Empathie-weckend künstlerisch auf vielfältige Weise am Boden oder auch im Rollstuhl darzustellen. Jedem Menschen in Deutschland ist verständlich, dass Pflegekräfte, die ausgelaugt, abgesaugt, zertreten und zerschmettert am Boden liegen nicht mehr in der Lage sind, die wertvollen und unverzichtbaren Dienste im Pflege- und Gesundheitswesen zu bieten und zu leisten, ebenso wenig wie Pflegekräfte, die im Rollstuhl landen oder sitzen, denn jeder Mensch auch ganz ohne medizinische Vorkenntnisse weiß: Im Rollstuhl pflegen können wir nicht.
Zu Beginn meiner Ausbildung als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger im Jahr 1990 war ich aktives Mitglied in der Jugend- und Auszubildenden-Vertretung von ver.di früher ötv und wurde wenig später auch in die Delegierten-Konferenz des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) gewählt. Bereits damals engagierten wir uns als Auszubildende oder vielmehr auch Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler genannt gegen die chronische Überlastung und schlechten Arbeitsbedingungen in der Pflege.
Leider konnten wir keine Abhilfe der katastrophalen Zustände im deutschen Pflege- und Gesundheitswesen erwirken. Im Gegenteil, die Notzustände im Pflege- und Gesundheitswesen haben sich dramatisch verschlechtert und verschlimmert. Einen großen Mangel an Pflegefach-Personal gibt es übrigens in Deutschland nicht, wie dieser System-konform oft erwähnt wird. Immerhin gibt es in Deutschland mehr als 10 Millionen Menschen, darunter auch Pflegefachkräfte, die ein Erwerbseinkommen wünschen durch die Arbeit im Pflegeberuf. Nicht jeder kann pflegen, doch einige dieser 10 Millionen Menschen, die „arbeitslos“ gemeldet sind oder auch als Hartz4-Bezieher bezeichnet werden, können sich eine Umschulung zur Pflegekraft für Altenpflege oder zur Pflegefachkraft für Altenpflege sehr wohl vorstellen. Doch dreieinhalb Jahre bis vier Jahre Ausbildung zur Pflegefachkraft kostet erst einmal viel Geld. Geld das im Gesundheits- und Pflegewesen nicht selten fehlt. Die Budgets sind knapp bemessen.
Das Problem und die Wurzel des Übels liegt in der Aufgabe und Herausforderung das Gesundheits- und Pflegewesen in Deutschland solide und Bestands-fähig zu finanzieren. Wer will gerne mehr für Pflege bezahlen. Bislang konnte ich keinen Menschen, keine Partei und Institution finden, die laut und unmissverständlich “Hier…” ruft.
Eine solide Finanzierung ist zwingend, um Pflegefachkräfte in Deutschland gut zu bezahlen für Schwerst-Arbeit etwa in der Altenpflege oder auf Stationen der Neuro-Chirugie und Neuro-Rehabilitation. Die Pflegekräfte leisten vor allem in diesen Bereichen psychische und physische Schwerstarbeit ähnlich wie auch in den Pflegebereich OP (im Operationssaal), Anästhesie sowie im Bespiel auch auf Intensiv-Stationen. Persönlich kenne ich mehrere gute, langjährig erfahrene Pflegefachkräfte, die gerne zumindest noch Teilzeit in der Pflege arbeiten und wirken möchten. Doch die knappen Budgets in den Insitutionen für die Pflege alter und kranker Menschen (Senioren-Residenzen, Altenpflegeheime) und Krankenhäusern erlauben es nicht mehr dringend erforderliche Pflegefachkräfte einzustellen, die tariflich bezahlt werden.
Vermutlich ist so oder so ähnlich das Märchen vom Fachkräfte-Mangel in der Pflege in Deutschland entstanden. Denn Pflegefachkräfte, die außerhalb von Europa angeworben werden, müssen teilweise mehrere Jahre für die Anerkennung Ihres Pflege-Examens in Deutschland “kämpfen”, werden “geknechtet”, ausgebeutet und von einem Praktikum in das andere Praktikum geschickt – oft ohne Bezahlung oder mit so geringer Bezahlung, die für ein Menschen-würdiges Leben in Deutschland in keinster Weise genügt.
Einige meiner Kolleginnen kommen aus den Ländern der früheren Russischen Förderation und kämpfen seit mehreren Jahren um die Anerkennung des Pflegeexamens in Deutschland. Wie mag es jetzt wohl den Kollegen und Kolleginnen aus Vietnam, Korea, Thailand, China und Afrika oder aus anderen Armuts-Regionen in dieser Welt ergehen, die voller Hoffnungen und Erwartungen nach Deutschland “gezogen” werden vermutlich mit falschen der Realität nicht entsprechenden Vorstellungen und Visionen.
Die Pflege zählt mit zu den schwersten Berufen in Deutschland. Mir ist bekannt, dass nicht jeder Mensch pflegen kann, denn der Beruf ist Schwerstarbeit. Es bedarf sicherlich einer Berufung zur Pflege. Pflege ist auch Herzensache. Pflege sollte die Pflegefachkräfte nicht krank machen, was leider in der Folge von unterbesetzten Pflege-Bereichen und zunehmenden Arbeitsbelastungen immer häufiger geschieht, so dass Pflegekräfte und Pflegefachkräfte leider selbst zerbrechen und schwerst krank werden, was leider auch mir in Verbindung mit weiteren gesundheitlichen Risiko-Faktoren geschehen ist.
Weitere und ausführliche Informationen zur Aktion Pflege am Boden sind im Internet bei www.pflege-am-boden.de und bei Facebook „Pflege am Boden“ / “Pflege Aktivisten” in der Gruppe zu finden. Andreas Klamm